Lexikon -Reisekosten zu ausländischem Gericht
Die Reisekosten werden ebenfalls übernommen, wenn der Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen an Ort und Stelle sein muss.
Die Reisekosten werden ebenfalls übernommen, wenn der Versicherungsnehmer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen an Ort und Stelle sein muss.